Termine für die letzten Vor- und Diplomprüfungen in den "alten" Diplomstudiengängen Übersetzen/Dolmetschen

Grundsprache Deutsch

Ab WS 2007/08 werden in den Diplom-Studiengängen Übersetzen/Dolmetschen keine StudienanfängerInnen mehr aufgenommen.

Vorprüfung:

Studierende in diesen Studiengängen können letztmalig zum Ende des Wintersemesters 2009/10 an der Vorprüfung teilnehmen (Regelstudienzeit Grundstudium von 4 Semestern plus 3 Toleranzsemester).

Diplomprüfung:

Studierende in diesen Studiengängen können letztmalig zum Ende des Sommersemesters 2012 an der Diplomprüfung (Prüfung in den beiden Fremdsprachen gemäß § 16 (2) 2 der Prüfungsordnung vom 02.07.1986) teilnehmen (Regelstudienzeit von 8 Semestern plus 4 Toleranzsemester).

Diese Fristen gelten analog für alle Studierenden der Magister Haupt- und Nebenfächer Übersetzungswissenschaft (Zwischenprüfung und Magisterprüfung).

Das Lehrangebot  wird entsprechend diesen Terminen fortschreitend reduziert.

Ein Masterstudiengang Translationswissenschaft (Übersetzen/Dolmetschen) wird erstmalig zum Wintersemester 2010/11 angeboten.

Grundsprache Französisch

Ab dem Wintersemester 2007/08 werden in unserer Fachrichtung für StudienanfängerInnen nur noch  Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor und Master angeboten. Natürlich können alle Studierenden, die jetzt im Diplom-Studiengang Übersetzen/Dolmetschen eingeschrieben sind, ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende führen. Allerdings gibt es bestimmte Termine, zu denen die Vorprüfung und die Diplomprüfung letztmalig abgelegt werden können. Diese Termine ergeben sich aus dem Datum, zu dem letztmals in den Diplomstudiengang immatrikuliert wurde. Da für den Diplomstudiengang Übersetzen/Dolmetschen, 1. Fremdsprache Deutsch und 2. Fremdsprache Englisch – Grundsprache Französisch – letztmals im SS 2007 immatrikuliert wurde, ergeben sich für die Studierenden der Frankophonen Abteilung  folgende Termine, zu denen die Vorprüfung und die Diplomprüfung letztmals abgelegt werden können:

Vorprüfung:

Studierende mit der 1. Fremdsprache Deutsch und der 2. Fremdsprache Englisch – Grundsprache Französisch – können letztmalig zum Ende des  Sommersemesters 2010 regulär an der Vorprüfung  (Regelstudienzeit Grundstudium von 4 Semestern plus 3 Toleranzsemester) teilnehmen.

Diplomprüfung:

Studierende mit der 1. Fremdsprache Deutsch und der 2. Fremdsprache Englisch – Grundsprache Französisch – können letztmalig zum Ende des  Wintersemesters 2012/13 regulär an der Diplomprüfung (Prüfung in den beiden Fremdsprachen gem. § 16 (1) 2 der Prüfungsordnung vom 02.07.1986) teilnehmen (Regelstudienzeit von 8 Semestern plus 4 Toleranzsemester).

Das Lehrangebot in der Frankophonen Abteilung wird entsprechend den nach und nach wegfallenden frühen Studiensemestern - beginnend beim Angebot für das 1. Semester - reduziert. Die genauen Regelungen für die einzelnen Lehrveranstaltungen gibt die Abteilungsleitung rechtzeitig bekannt. Lehrveranstaltungen für das Grundstudium werden - analog zur letzten möglichen Vorprüfung - letztmalig im Sommersemester 2010 angeboten. Lehrveranstaltungen für das Hauptstudium letztmalig im Wintersemester 2012/13. Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird  kein Lehrangebot mehr im Diplomstudiengang Übersetzen/ Dolmetschen  zur Verfügung stehen.

Hinweis:

Für frankophone Studierende wird es kein Angebot für einen Bachelor-Studiengang geben. Allerdings wird für Frankophone ein Master in Übersetzen/ Dolmetschen angeboten, für den erstmals zum Wintersemester 2010/11 immatrikuliert wird.