Regeln zur Benutzung des CIP-Pools der FR 4.6

Allgemeines
- Die Benutzung des CIP-Pools ist Studierenden und Mitarbeitern der Fachrichtung 4.6 vorbehalten (inkl. Nebenfachstudierenden).
- Voraussetzung für die Nutzung des CIP-Pools ist die Anerkennung und Einhaltung der Benutzerregeln. Die Nichtbeachtung der Benutzerregeln kann zu einer sofortigen Sperrung des Zugangs zu den Systemen des CIP-Pools der FR 4.6 führen und zivil- und strafrechtliche Folgen für die BenutzerInnen nach sich ziehen; für fahrlässig entstehende Schäden werden die VerursacherInnen haftbar gemacht.
- Die Nutzung des PC-Raums ist entweder im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder außerhalb von Lehrveranstaltungen zum freien Arbeiten möglich.
- Die Öffnungszeiten des CIP-Pools können dem neben dem PC-Raum ausgehängten Belegungsplan entnommen werden.
- Für die Benutzung des PC-Raums ist für Studierende eine gültige Benutzerkennung der zentralen Mailsysteme der Universität des Saarlandes erforderlich. Die Benutzungsgebühr für den PC-Raum wurde ab Wintersemester 2007/08 abgeschafft. Die o.a. Benutzerkennung muss vor der erstmaligen Benutzung des PC-Raums durch die Mitarbeiter der Abteilung Sprachdatenverarbeitung (Aufsicht im PC-Raum 214) freigeschaltet werden. Die Benutzerkennung wird automatisch bei Exmatrikulation deaktiviert.
- Für den Zugang der festangestellten Mitarbeiter der Fachrichtung 4.6 zu den Systemen des CIP-Pools ist die Benutzerkennung der zentralen Mailsysteme der Universität des Saarlandes erforderlich. Für alle übrigen Mitarbeiter der Fachrichtung können Benutzerkennungen bei der Abteilung Sprachdatenverarbeitung beantragt werden
- Für Lehrveranstaltungen wird ein Belegungsplan beim Systemverwalter geführt; geplante Lehrveranstaltungen sollten möglichst vor Beginn der Vorlesungszeit per Mail an den Systemverwalter gemeldet werden. Dabei ist der Titel der Lehrveranstaltung und die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben; Lehrveranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl (max. 10 - 15 Teilnehmer) oder Projektlehrveranstaltungen mit kleineren Projektgruppen können ab dem Sommersemester 2011 auch in CIP-Pool II (R. 320) durchgeführt werden.
- Jede Form der Installation von Software, auch das Aufspielen von ausführbaren Dateien oder die Installation in das eigene Verzeichnis, sowie die Veränderung oder Erweiterung der Hardware ist strengstens untersagt.
Die Weitergabe der eigenen Benutzerkennung ist in eigenem Interesse strengstens untersagt.
Aufsicht
- Bei Lehrveranstaltungen ist die durchführende Lehrkraft für die Aufsicht zuständig.
- Außerhalb der Lehrveranstaltungen führen die MitarbeiterInnen des CIP-Pools Aufsicht.
- Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
Arbeiten im CIP-Pool
- Es wird vorausgesetzt, dass die Benutzer über grundlegende EDV-Kenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit PCs, insbesondere dem Betriebssystem Windows verfügen.
- Studierende melden sich mit ihrer Benutzerkennung und dem dazu gehörigen Kennwort an
- Die Anmeldung erfolgt in der Domäne "TRANSAPPLING".
- Für jeden Benutzer wurde ein Netzlaufwerk für die eigenen Dateien auf dem Server eingerichtet; dieses wird automatisch unter dem Laufwerksbuchstaben Z: in den Arbeitsplatz eingebunden. Zusätzlich wird ein weiteres Netzlaufwerk mit der Bezeichnung "Courses" eingebunden, unter dem die Materialien der einzelnen Kurse zugänglich sind; auf "Courses" haben alle Benutzer des CIP-Pools Leserechte; Schreibrechte für bestimmte Unterordner können bei Bedarf von den Systemverwaltern eingerichtet werden.
- Generell gilt: Benutzerdaten (Texte u.a.) dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Ordnern auf dem Benutzerlaufwerk Z: gespeichert werden (s.o.). Es ist untersagt, Daten auf dem lokalen Laufwerk C: zu speichern.
- Im PC-Raum 214 stehen zwei Netzwerkdrucker zur Verfügung: HP LaserJet 4000 Series PCL6 (mit Duplex-Einheit für beidseitigen Druck) und Brother HL-7050 series (nur für einseitigen Druck). Auf beide Drucker kann von allen Arbeitsplätzen aus zugegriffen werden.
- Der Druckkostenbeitrag beträgt 0,05 € pro gedrucktes Blatt Papier. Gedruckt werden kann nur bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson; zu anderen Zeiten sind die beiden Drucker gesperrt.
Weitere Regeln
- Es ist untersagt, Software von den PCs des CIP-Pools zu kopieren.
- Es ist untersagt
• die Systeme des CIP-Pools für gewerbliche Zwecke zu nutzen und seinen eigenen Laptop an das Netzwerk anzuschließen
• bedrohende, diffamierende, verletzende, pornographische, obszöne Inhalte, die illegal oder anstößig sind, auf die Computer zu laden, zu veröffentlichen, zu versenden oder sonstwie zu verbreiten.
• illegale Handlungen einschließlich Hacken oder Vertreiben gefälschter Software durchzuführen bzw. zu unterstützen
• Werbematerialien, Kettenbriefe, Schreiben nach dem Schneeballsystem zu versenden - Die Arbeitsplätze sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Eventuell an den Arbeitsplätzen oder den Peripheriegeräten angebrachte zusätzliche Anleitungen sind zu beachten.
- Rauchen, Trinken und Essen sind im PC-Raum untersagt
- Die Benutzerinnen und Benutzer des CIP-Pools bestätigen bei Freischaltung ihrer Benutzerkennung, dass sie sich über den Inhalt der Regeln zur Benutzung des CIP-Raums, die durch öffentlichen Aushang im CIP-Raum bekannt gemacht sind, informiert haben und dass sie diese Regeln anerkennen.
Das Team der Abteilung Sprachdatenverarbeitung

